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1.3 Mit einer Reisebuchung stimmen Sie einer Weitergabe der erhobenen Daten an die jeweilige ReiseleiterIn zu. Ohne weitere Zustimmung erfolgt keine darüberhinausgehende Weitergabe Ihrer Daten und werden keine personenbezogene Auswertungen erstellt.

1.4 Die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer erhobenen personenbezogenen Daten kann jederzeit wiederrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen ein Recht auf Berichtigung falscher Daten oder Löschung personenbezogener Daten zusteht, sollte diesem Anspruch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegenstehen.

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3.1 Wir setzen auf unserer Seite Google-Analytics, einen Webanalysedienst der Firma Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, (im Folgenden kurz „Google“) ein. Google-Analytics verwendet „Cookies“; die durch Cookies erzeugten Informationen, beispielsweise Zeit, Ort und Häufigkeit Ihres Webseiten-Besuchs einschließlich Ihrer IP-Adresse, werden an Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

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3.5 Mit der Nutzung unserer Website stimmen Sie der Nutzung von Google-Analytics und der unter diesem Punkt beschriebenen Verwendung Ihrer Daten ausdrücklich zu.

4.Kontakt
mtm - Teresa Kurowska
ul. Czorsztynska 14 - PL 71-163 Szczecin
E-Mail: mtm@inet.pl

Tourismushandwerker seit über 30 Jahren

4x4eastward.eu ist das Offroad Reiseteam von mtm-Szczecin. Hier finden sie alles rund um das Reisen mit ihrem 4x4Geländewagen. mtm-Szczecin bietet darüber hinaus zahlreiche weitere Reiseideen im Osten Deutschlands, in Polen und im Osten Europas.



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Wie das alles funktioniert...


Durchführung
Die Kurz- und Wochenendtouren in Nord-West-Polen werden durchgeführt sobald sich ein Wagen angemeldet hat und vorbehaltlich unserer Terminbestätigung. Die anderen Touren setzen eine Mindesteilnehmerzahl von 3 Fahrzeugen voraus. Sollte ein von Ihnen gewünschter Termin nicht durchführbar oder bereits ausgebucht sein, so schlagen wir Ihnen einen Ersatztermin vor.

Unbedingt erforderlich
Auf jeder Reise und auf jeder Tour ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass für jede Person (auch für Kinder) im Auto unbedingt erforderlich. Haustiere benötigen einen gültigen EU-Heimtierausweis. Hilfreich kann ein Nachweis über eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung (gültige GRÜNE VERSICHERUNGSKARTE) sein und sicherlich empfehlenswert ist eine ADAC-Plus-Mitgliedschaft oder eine andere, auch im europäischen Ausland gültige Pannenhilfe. Achtung: Sollte der Fahrzeughalter nicht mitreisen (z.B. bei Leasing-, Firmen- oder Leihfahrzeugen)  so benötigen sie eine Ermächtigung zur Nutzung des Fahrzeugs. Hier können sie sich eine solche Vollmacht ausdrucken.


Anmeldeschluss
ist, wenn nicht anderes in den Reisebeschreibungen angegeben, jeweils 7 Tage vor dem von ihnen geplanten Reisetermin. Schreiben sie uns in ihrer Anmeldungs-mail ihren geplanten Reisetermin und vielleicht einen möglichen Ersatztermin.

Ihr Wahl-Termin:
Sie wissen, wann sie Zeit haben und mit wem sie kommen wollen. Wenn sie mit mindestens 3 Fahrzeugen anreisen wollen , dann können sie ihren Reisetermin selbst wählen. Ihr selbst gewählter Reisetermin muss nicht an ein Wochenende gebunden sein.

Ihre Reisedauer: REISEVERLÄNGERUNGEN... 
Die Reisedauer der jeweiligen Veranstaltung finden sie bereits in der Reisebeschreibung. Gerade für Menschen, die eine lange Anreise nicht scheuen bieten wir die Chance den Aufenthalt zu verlängern. Fragen sie uns nach zusätzlichen Programmen für ein, zwei oder drei weitere Verlängerungstage.

Unsere Reise-Bestätigung:
Nachdem wir ihre Anmeldung erhalten haben, senden wir ihnen eine schriftliche Reisebestätigung. Diese ist für uns und für sie verbindlich. Darin werden ihnen der für sie gültige Termin und der  Programmablauf  mitgeteilt. Etwa 14 Tage vor Reisetermin erhalten sie dann noch einmal eine mail, in der wir ihnen aktuelle Informationen und die genaue Adresse des Treffpunktes mitteilen.

Die Zahlung
ist bei Kurzreisen möglichst flexibel gestaltet, bei langfrstigen Buchungen zahlen sie per Überweisung vor Antritt der Reise. Veranstalter aller offroad-TOUREN ist mtm-Szczecin. Es gelten die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Versicherungen:
mtm-Szczecin, der Veranstalter aller 4x4eastward Offroad Touren und Reisen,  ist ein staatlich anerkannter und lizensierter Reiseveranstalter. Das polnische Reiserecht schreibt statt Reisesicherungsscheinen jedem polnischen Reiseveranstalter gesetzlich den Abschluss einer Insolvenzschutzversicherung vor. Die Gültigkeit dieser Police wird jährlich durch die Behörde kontrolliert. Ohne diese Versicherung erlöscht die staatliche Lizenz, die jährlich zu erneuern ist. Zu ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir, bei langfristig gebuchten Reisen den individuellen  Abschluss einer  Reiserücktrittskostenversicherung.

Persönliche Versicherungen, wie Krankenversicherung, KFZ-Haftpflicht-Versicherunge u.a. setzen wir einfach voraus.


Haftungsausschluss:
Die von uns durchgeführten Veranstaltungen haben den Charakter sportlich, aktiver Reisen. Jeder Teilnehmer nimmt deshalb auf eigene Gefahr an einer Reise teil. Die Teilnehmer halten ausdrücklich den Veranstalter von der Haftung für Schäden an Personen und Material frei und erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie mit dieser Regelung einverstanden sind. Weitere Einzelheiten finden sich in unseren AGB.




Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

Das sogenannte Kleingedruckte ist die Grundlage unserer Reiseverträge, für alle Reisen die sie, über die Internet-Seiten mtm.inet.pl oder 4x4eastward.eu, bei uns buchen können.


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mtm - Szczecin: Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für Reisen, Touren und Veranstaltungen von mtm-Szczecin und für Offroadreisen, Touren und Veranstaltungen organisiert unter dem Label 4x4eastward.eu durch:
Maritime & Touristic Management mtm - Teresa Kurowska ul. Czorsztynska 14 PL 71-163 SZCZECIN NIP: PL852-103-01-08
1 Abschluss des Reisevertrages Der Reisevertrag, den der Kunde MTM, im Folgenden kurz Reiseveranstalter genannt, mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung muss schriftlich (auch per e-mail oder Fax) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Reisebedingungen von MTM als geltend und verbindlich an. Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das dieser für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser 10 Tage dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
2 Bezahlung a. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung bis zur Höhe von 15% des Reisepreises (höchstens € 250,--) pro Person gefordert werden. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. b. Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Sollte eine vollständige Bezahlung nicht erfolgen, ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet die vereinbarten Reiseleistungen für den Kunden zu erbringen. Kommt der Kunde mit den Zahlungen in Verzug, hat der Reiseveranstalter gegen den Kunden Anspruch auf Schadensersatz den er nach seiner Wahl entweder konkret berechnen kann oder aber pauschal, wie im Fall des Rücktritts durch den Kunden, siehe Ziffer 5 der allgemeinen Reisevereinbarungen, geltend machen kann. c. Der Reiseveranstalter kann bis zum 21. Tag vor Reiseantritt den Reisepreis erhöhen, wenn bestimmte Kosten-, Abgaben-, Gebühren oder Wechselkursänderungen dies rechtfertigen. Als Grundlage der Berechnung des neuen Reisepreises reicht der einfache Nachweis höherer Kosten, Abgaben und Gebühren bzw. der amtliche Mittelkurs am Frankfurter Devisenmarkt oder der Devisenmittelkurs der polnischen Nationalbank gegenüber denjenigen, die zum Zeitpunkt des Reiseangebotes dem Reiseveranstalter bekannt waren.
3 Leistungen Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage oder den Prospekten des Reiseveranstalters und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4 Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden darüber in Kenntnis zu setzen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt.
5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen Der Kunde hat den Rücktritt schriftlich zu erklären. Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: bis 95 Tage vor Reiseantritt: 30,- € ab 94. bis 45. Tag vor Reiseantritt: 50,- € ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt:15 % des Reisepreises ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:30 % des Reisepreises ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt:50 % des Reisepreises ab 06. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises ab 24h vor Veranstaltungsbeginn: 100% Dem Teilnehmer ist es unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder geringere als die hier genannten Pauschalkosten durch den Rücktritt entstanden sind. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder vorzeitigem Verlassen der Reisegruppe, Nichterscheinen oder Verspätungen, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch, wird keine Rückzahlung gewährleistet. Der Reisende ist in diesen Fällen für seine Weiter- und Heimreise in jeder Beziehung selbst verantwortlich.
7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters, oder seines Vertreters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beiträge. b. bis eine Woche vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. c. bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9 Haftung des Reiseveranstalters I. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: a. die gewissenhafte Reisevorbereitung b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger c. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen und auf der Internetseite angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat. d. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen II. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen werden muss und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. III. Der Veranstalter haftet nicht bei Schadenansprüchen nach Unfällen, die von Selbstfahrern verursacht werden oder die durch Dritte verschuldet werden über die in den jeweiligen Reiseländern gültigen Versicherungsbestimmungen hinaus. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
10 Gewährleistung Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. MTM kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. MTM kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
11 Haftungsbeschränkung I. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist jedoch auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. II. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. III. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. IV. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haltung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. V. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes. VI. Der Reiseteilnehmer (Mindestalter gemäß gesetzl. Bestimmungen) ist verpflichtet, für die jeweiligen Reisegebiete eine ausreichende Kfz-Haftpflichtversicherung, Reisekranken- und Unfallversicherung, welche auch den Rücktransport im Krankheits- oder Notfall abdeckt, selbst abzuschließen und bei Bedarf eine gültige Fahrerlaubnis bzw. einen internationalen Führerschein mitzuführen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung. VII. Die Beteiligung an Sport und anderen Ferienaktivitäten muss der Teilnehmer selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Teilnehmer vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübung und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet MTM nur, wenn MTM insoweit grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Insoweit empfiehlt MTM den Abschluss einer Unfallversicherung. VIII. Es handelt sich bei der von MTM angebotenen Reise um eine sog. Abenteuerreise mit erheblichen Anforderungen an Mensch und Material . Es kann zu extremen Belastungen bei Fahrten in schwierigen Geländen / Streckenverhältnissen kommen. In dem Reiseland können Sand, Staub, hohe Luftfeuchtigkeit, und ungünstige Wetterbedingungen etc. auf Ihre persönlichen Ausrüstungsgegenstände (z.B. Foto- und Videoausrüstungen) einwirken. Für Beschädigungen oder den Verlust dieser Ausrüstungsgegenstände haftet MTM nicht, soweit nicht vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit seitens MTM zu der Beschädigung oder dem Verlust geführt hat. IX. Der Reisende ist zur Einhaltung und Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Jegliche von ihm verursachten Kosten wegen Verletzungen von Strafvorschriften / Ordnungswidrigkeiten gehen zu seinen Lasten.
12 Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die vertraglichen Ansprüche des Teilnehmers wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens MTM, Respektive des Selbsteinschreitens des Teilnehmers zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung nach einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einem am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
14 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Gesundheits- und sonstigen Vorschriften der Reiseländer ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
15 Sonstiges Expeditionen und Off Road-Abenteuerreisen sind mit besonderen Risiken behaftet, die auch für den Veranstalter nicht absehbar sein können. Durch technische Ausfälle an Fahrzeugen kann sich der Reiseverlauf verzögern oder ändern. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. Bei so genannten "Entdecker-Reisen" kann es zu Änderungen des ausgeschriebenen Reiseverlaufs, der Art der Unterkünfte oder Transportmittel kommen, sofern sie den Teilnehmern im Rahmen der Reiseausschreibung zugemutet werden können. Den Anordnungen der jeweiligen Reiseleitung bzw. der Instruktoren ist Folge zu leisten.
16 Allgemeine Bestimmungen Alle Angaben in dem Katalog und den Infoblättern werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Die Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18 Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Szczecin, Januar 2021

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FAQ - die meißt gestellten Fragen...



Warum nach Polen?
Weil dieses Nachbarland gerade für Natur- und Off-Road-Freunde eine Vielzahl spannender Landschaften zu bieten hat, die oft noch urtümlich und wild anmuten. In seiner Weite ist dieses Land vielleicht nur noch mit dem Norden Skandinaviens vergleichbar, aber dafür liegt es gleich vor der Haustür. Stettin ist in etwa zwei Stunden Asfaltfahrt von Berlin zu erreichen.

Sind wir und unsere Autos da sicher?
Nach menschlichem Ermessen Ja. In Stettin nutzen wir die ständig bewachte Tiefgarage eines Hotels und auf dem Lande sind wir so abgelegen, daß jeder nicht zur Gruppe gehörende sofort auffällt. Wir sind davon überzeugt, daß Sie und Ihre Wagen hier sicherer sind, als auf einem Parkplatz am Berliner Kurfürstendamm. Dennoch wissen wir über die deutschen Ängste und Witze. Dazu sei angemerkt, daß deutsche Versicherer veranschlagen, von den gestohlenen PKW der gehobenen Klasse, seien mindestens 50% auf Bestellung ihrer Besitzer hin entwendet worden.

Wer kann mitfahren?
Jedefrau und jedermann mit eigenem allradangetriebenen Fahrzeug ist uns grundsätzlich zu jeder Tour willkommen. Unsere Touren sind so angelegt, daß jede/r mit fast jedem Geländewagen mitfahren kann, aber nicht alles mitmachen muß. Damit sie wissen, was auf sie zukommt, haben wir die Touren farblich gekennzeichnet.  Hier finden sie die Erklärung der Schwierigkeitsgrade und eine Erläuterung, wie sie und ihr Wagen vorbereitet sein sollten.

Neugierig?
Wir hoffen es jedenfalls, denn wir sind überzeugt, daß unser Angebot Ihnen neue Wege in der Nachbarschaft eröffnet, Abseits ausgetretener Pfade und abenteuerlich genug, um Endtdeckergeist zu wecken und viel Spass mit Gleichgesinnten zu haben. Deshalb freuen wir uns auf Ihre weiteren Fragen und Anfragen.

Zu guter Letzt: Das Wetter...
...mehr läßt sich darüber fast nicht sagen, wer aber trotzdem wissen will, wie es werden könnte, der kann sich umsehen auf der englischsprachigen Seite des norwegischen Wetterdienstes.





Über uns

4x4eastward on tour im Osten Polens

Am Anfang stand unsere Lust zu reisen, dann

waren da unbekannte Wege in Feld und Flur, die vielleicht irgendwohin führten, dann war da ein alter Patrol und dann war es nur noch  eine Frage von Neugier und Zeit...


Maritime & Touristic Management ist eine kleine Agentur für maßgeschneiderte Reiseprogramme in Pommern, beiderseits der polnisch - deutschen Grenze. Seit ihrer Gründung im Jahre 1992 haben wir uns auf Aktiv- und Erlebnisreisen auf Naturreisen und Incentives im deutsch-polnischen Grenzraum spezialisiert.

Dazu gehört auch unsere Passion - das "OFFROADEN" , die wir seit Jahren gerne mit netten Leuten teilen. Wir selbst fahren inzwischen Toyota und gehören zu der Sorte Offroader, die sehr gerne reisen, ihren Wagen aber auch im normalen Leben nutzen müssen.

In Europa gibt es zahlreiche Fahrgelände auf denen wir unserem Hobby nachgehen können. Wir aber organisieren Touren und Reisen durch Wald und Flur. Der Weg ist das Ziel zur Entdeckung unbekannter Landschaften, abseits der Touristenrouten. Gerne nutzen wir Vorhandenes, einen Holzrückeweg, eine Panzerstrecke oder längst vergessene Postkutschenwege um durch dieses Land zu touren.

Aber wir denken daran, daß jede Brachfläche, jede Sumpflandschaft und jeder Wald ein Lebensraum ist. Lebensraum für oftmals selten gewordene Pflanzen und Tiere ohne die unsere Welt ein ganzes Stück ärmer wäre. Sie zu achten und zu schützen ist für uns Off-Roader oberstes Gebot. Unter fachlicher Anleitung und in Absprache mit Forst und Naturschutz nutzen wir den landschaftlichen Reichtum Nordwestpolens und umfahren sensible Lebensräume weiträumig.

Wir sind Gäste in den Räumen der Natur

und als Gäste achten wir die Gebote der Gastfreundschaft.


So wie wir kommt irgendwann jede Fahrerin und jeder Fahrer eines Geländewagens in die Versuchung sein Fahrzeug abseits des Asfaltdschungels auszuprobieren. Wer also Lust hat seinen Wagen in freier "Wildbahn" zu bewegen, gemeinsam mit anderen im Team, der ist uns willkommen und dem versprechen wir Tage voller Spannung. Natürlich spielt das Wetter mit und so kann sich schon jetzt jeder auf Wege voller Wasserdurchfahrten, steile Auf- und Abfahrten, Verschränkungspassagen, Spurrillenfahrten, Sandlöcher und Schlammpassagen freuen. Begleitet und beraten werden sie dabei von einem deutsch-polnischen Team von Scoutfahrzeugen, die immer dann zur Stelle sind, wenn es gilt die Karre wieder aus dem Dreck zu holen. Wir, die Scouts, helfen auch gerne vorher bei der Einschätzung von Hindernissen und Passagen. Unsere Touren sind so angelegt, daß jede/r mit fast jedem Wagen mitfahren kann, aber nicht alles mitmachen muß. 
Ihr
4x4eastward Team



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So buchen sie ihre Reise

Ihnen gefällt eine Reise, Kurzreise oder Wochenendtour aus dem 4x4eastward-Reisekalender und nun wollen sie diese gerne verbindlich buchen. Wie das geht sehen sie in den folgenden drei Schritten:


Schritt 1

Wählen sie aus unserem Reisekalender eine Wochenendtour, Sommerreise oder Kurzreise, zu der sie sich gerne anmelden möchten. 

Bevor sie sich endgültig für eine Reise entscheiden und uns mit ihrer Anmeldung  den Abschluss eines rechtsverbindlichen Reisevertrages anbieten, ist ein Blick auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) empfehlenswert.

Schritt 2
Mit einem KLiCK laden sie unser  Anmelde- und Buchungsformular als doc-Datei auf ihren Rechner. Mit seiner Ausfüllung beantworten sie alle Fragen, die ein rechtsgültiger Vertrag beantworten muss. Zusätzliche Fragen dienen ihrem persönlichen Reisekomfort, aber auch unserer Reiseplanung.

DATENSCHUTZ
Ihre Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie zur ordentlichen Erfüllung des Reisevertrages notwendig. Zugleich übernehmen wir nur ihre E-Mail-Anschrift in unser Adressenverzeichnis, um ihnen gelegentlich Informationen über unser Reiseangebot zukommen zu lassen. Bitte informieren sie uns per E-Mail, wenn sie dem widersprechen möchten.


Schritt 3
Jetzt müssen sie nur noch das ausgefüllte Buchungsformular an 4x4eastward senden. Damit geht ihnen eine automatische Eingangs-bestätigung ihrer E.Mail zu und sicherlich in den nächsten Tagen auch eine Bestätigung ihrer Buchung. Mit ihrer Anmeldung bieten sie uns den Abschluss eines rechtsverbindlichen Reisevertrages an. Unsere Buchungsbestätigung macht diesen Vertrag dann perfekt.

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BlauRot Schwarz  |  SUV

Bergegurt und Handschuhe gehören einfach dazu

4x4eastward steht für Offroad - Abenteuer in kleinsten Gruppen von nie mehr als 7 Fahrzeugen.  Da lässt sich jede Tour ganz individuell gestalten, abgestimmt auf die teilnehmenden Fahrzeuge. Trotzdem bleibt die Frage, was ist schwer, was leicht zu fahren? Wir wissen es nicht, denn für jede Fahrerin und jeden Fahrer in jedem Fahrzeug gilt, die eigene Erfahrung und Routine sind fast wichtiger als Untersetzung, Sperre oder Winde. Um die Entscheidung für eine Reise oder Tour leichter zu machen, haben wir diese im Kalender in farbige Kategorien unterteilt. Wir hoffen, dass dadurch die Anforderungen an FahrerIn und Fahrzeug von vorne herein deutlicher werden.



Schwierigkeitsgrad blau für alle Geländewagen geeignet

Blau

steht für leichte Offroad Touren und Reisen. Diese "Dirt-Road" Touren sind auch für EinsteigerInnen geeignet. Die Strecken sind mit jedem serienmäßigen Geländewagen fahrbar. Allerdings bemühen wir uns immer wieder, neben der Strecke, Orte ganz besonderer Herausforderung anzufahren. Hier kann man, muss aber nicht, in der Gruppe sein Auto und seine persönlichen Fähigkeiten gerne ausprobieren. 

Voraussetzungen für das Auto:
Diese Touren lassen sich mit viel Schwung vielleicht auch mit einem serienmäßigen SUV  bewältigen. Sollten Sie Ihrem Wagen und sich selber etwas Gutes tun wollen, ziehen Sie vor Reiseantritt AT Reifen oder etwaige vorhandene Winterreifen (mit noch mindestens 4mm Profil!) auf. Damit verbessern Sie die Traktion auf rutschigem und lehmigen Untergrund. Selbstverständlich können Sie hier auch mit einem reinrassigen Geländewagen mitfahren!

Anforderungen an die Fahrerin/den Fahrer:
Keine Off-Road Kenntnisse erforderlich. Sie sollten jedoch Ihr Fahrzeug beherrschen und dessen Abmessungen kennen. Bei etwaigen technischen Besonderheiten an Ihrem Wagen sollten Sie wissen, was alles "an Bord" vorhanden ist. Wenn Sie damit umgehen können, um so besser. Wenn nicht, helfen wir Ihnen dabei, es auf unserer Tour zu erlernen.

Streckencharakter:
Vorwiegend geschotterte Pfade oder einfache Feld- und Waldwege. Keine besonderen Steilhänge, keine tiefen Wasserdurchfahrten. Nach Regenfällen kann der Untergrund aber durchaus rutschig und schlammig sein.

Dirtroad in Polen





Schwierigkeitsgrad rotRot

gekennzeichnete Touren sind mit allen serienmäßig ausgestatteten Geländewagen fahrbar. FahrerIInnen sollten über Offroaderfahrungen verfügen oder zuvor an einer blauen Tour teilgenommen haben und mit den technischen Eigenarten ihres Wagens vertraut sein.

Voraussetzungen für das Auto:
Für diese Touren empfehlen wir einen vollwertigen Geländewagen mit entsprechender Bereifung (bitte keine reinen Straßenreifen!), vernünftiger Restprofiltiefe und ein Reserverad gleichen Typs. Insbesondere bei Waldwegen sind Kratzer nicht auszuschließen!
Zusatzausrüstung: Bergegurt mit mind. 4 m Länge und einer Bruchlast von mind. 3 t und zwei entsprechend dimensionierte Schäkel; Spaten oder Klappspaten.

Anforderungen an die Fahrerin/den Fahrer:
Sie sollten über ausreichend Erfahrung mit ihrem Wagen im Gelände verfügen, zumindest aber an einem Off-Road Grundlehrgang teilgenommen haben. Sie müssen Ihr Fahrzeug im Gelände beherrschen und mit Untersetzung und eventuellen Sperren umzugehen wissen. Der Einsatz von Bergegurt und Klappspaten ist kein Neuland für sie. Sie sollten bereit sein, anderen bei der Bergung zu helfen, wie diese auch ihnen helfen werden.

Streckencharakter:
Schmale, häufig auch ausgefahrene Wege mit grösseren Verschränkungspassagen. Teilweise Steilhänge, Wasser- oder Flussdurchfahrten. Auf ganzen Streckenabschnitten kann der Untergrund tief schlammig, moorig oder auch sandig sein.

Schwierigkeitsfahrt_rot




Schwierigkeitsgrad schwarzSchwarz

steht für Touren in teils unwegsamem Gelände. Hier sind aufgerüstete Geländewagen notwendig. Von Fahrerin und Fahrer werden bei diesen Touren ein großes Maß an Erfahrung gefordert. Bei den Reisen kann dies in den ukrainischen Karpaten der Fall sein. In Deutschland und Polen organisieren wir schwarze Touren nur auf Anfrage.

Anforderungen an das Auto:
Nur vollwertige Geländewagen mit sehr guter Off-Road Bereifung. Zusätzlich zu der Grundausrüstung und der für rote Touren notwendigen Ergänzungen benötigen Sie eine leistungsstarke Winde oder Handwinsch mit mind. 25m Seil; einen Baumgurt, einen zweiten mind. 4 m langen Bergegurt mit mind. 3 t Bruchlast und zwei weitere entsprechend dimensionierte Schäkel; einen großen Spaten; eine gute Handsäge.

Anforderungen an die Fahrerin/den Fahrer:
Sie müssen entweder an einem Off-Road Fortgeschrittenen Seminar teilgenommen haben oder über sehr gute Erfahrung im Gelände verfügen. Sie müssen Ihr Fahrzeug im Gelände beherrschen und mit Untersetzung und eventuellen Sperren umzugehen wissen. Hier werden Sie bis an Ihre Grenzen gefordert!

Streckencharakter:
Überwiegend unwegsames, zum Teil nicht befahrenes Gelände mit starkem Bewuchs. Schlamm, Morast, extreme Verschränkungen und Steilpassagen. Bergegurt und Winde können permanent zum Einsatz kommen.


4x4 Hardcore Fahrt in Polen



Schwierigkeitsgrad suvSUV

ist für uns ein  allradangetriebener PKW, der in den meisten Fällen ohne  Untersetzungsgetriebe auskommt, dessen Achsverschränkung begrenzt ist, der auf  Strassenbereifung fährt und der seiner Fahrerin, oder seinem Fahrer viel Freude bereitet.

Anforderungen an die Fahrerin/den Fahrer:
Keine Off-Road Kenntnisse erforderlich. Sie sollten jedoch Ihr Fahrzeug beherrschen und dessen Abmessungen kennen. Bei etwaigen technischen Besonderheiten an Ihrem Wagen sollten sie wissen, was alles "an Bord" vorhanden ist. Wenn Sie damit umgehen können, um so besser. Wenn nicht, helfen wir Ihnen Erfahrungen auf diesen Touren zu sammeln.

Streckencharakter:
Vorwiegend geschotterte Pfade oder einfache Feld- und Waldwege. Keine besonderen Steilhänge, keine tiefen Wasserdurchfahrten. Nach Regenfällen kann der Untergrund aber durchaus rutschig und schlammig sein.


SUV Fahrt durch Polen




"Die wichtigsten Sicherheitseinrichtungen in ihrem Wagen sind FahrerIn und BeifahrerIn".  Eine durchaus nicht selbstverständliche Meinung im Zeitalter vieler netter elektronischer Helferlein.


Hummer3 bei der WasserdurchfahrtSelbstverständlich sollte aber sein, dass man nur mit einem technisch einwandfreien Wagen ins Gelände fährt. Auch sollten sie ein Mindestmaß an Zusatzausrüstung mitführen. Dazu gehören unbedingt ein vollständiger Verbandskasten, eine starke Taschenlampe mit frischen Batterien, Feuerlöscher, Wagenheber, Radkreuz und Verlängerungsrohr, Reserverad,  Spaten oder mindestens Klappspaten, ein stabiles Abschleppseil, besser einen Bergegurt, und zwei ausreichend dimensionierte Soft- Schäkel.

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